Leuchtstoffröhren-Verbot beschleunigt den Umstieg auf LED
Nach den Halogenlampen werden nun auch die Leuchtstoffröhren verboten. Mit den quecksilberfreien LED-Leuchtmitteln gibt es aber bereits gute, energieeffiziente Alternativen ohne Schadstoffe.

Nach den Halogenlampen werden nun auch die Leuchtstoffröhren verboten. Mit den quecksilberfreien LED-Leuchtmitteln gibt es aber bereits gute, energieeffiziente Alternativen ohne Schadstoffe.
Verfasst von Stefan Gasser
In diesem Artikel von Nadine Müller und Stefan Gasser erfahren Sie, weshalb das Verkaufsverbot für Non-LED-Leuchtmittel wie «Neonröhren» und Leuchtstofflampen bereits früher gilt, als viele erwartet hätten, und welche Möglichkeiten Sie für den Ersatz haben.
Das Verkaufsverbot gilt ab Februar 2023 für kompakte Leuchtstofflampen und Ringleuchten und ab August 2023 für Leuchtstoffröhren. Es kommt schneller als gedacht, weil die Leuchtstofflampen nicht nur zu viel Energie verbrauchen, sondern auch Quecksilber enthalten.
Was die Beleuchtungsbranche «Ausphasung» nennt, ist nichts anderes als ein schrittweises Verkaufsverbot von Leuchtmitteln auf Grund strengerer Richtlinien. Die Ausphasung hat nun mit der RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) zusätzlich Fahrt aufgenommen. Sie verbietet – bis auf wenige Ausnahmen – aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes die Verwendung von Quecksilber in den Leuchtmitteln.
Somit ist die fehlende Energieeffizienz von alten Leuchtmitteln nicht mehr das alleinige Argument für einen Wechsel auf umweltfreundlichere und effizientere LED-Lampen.
Eine LED-Lampe verbraucht bis zu 10-mal weniger Strom als ein herkömmliches Leuchtmittel wie eine Halogenlampe oder eine Glühbirne. Im Vergleich zu Leuchtstoffröhren oder Sparlampen spart man mit LED-Leuchten rund 50% Strom.
Neben dem geringeren Stromverbrauch gibt es drei weitere wichtige Vorteile: LED-Licht flackert nicht, die Nutzungsdauer ist sehr lang – bis 25 Jahre – und die Entsorgung am Lebensende ist unproblematisch.
2021 wurden in ganz Europa mit der neuen Energieetikette für Lampen die Anforderungen an die Energieeffizienz verschärft. So schreibt die Ökodesign-Anforderung vor, wieviel Energie ein Leuchtmittel verbrauchen darf, und dass die verwendeten Materialien umweltgerecht getrennt entsorgt werden müssen. Letzteres ist nur möglich, wenn dies bereits in der Gestaltung einer Leuchte berücksichtigt wird. Diese Anforderungen erfüllen die alten Leuchtmittel nicht und zwingen uns, auf die quecksilberfreien und energieeffizienten LED-Leuchtmittel umzusteigen.
Leuchtmittel | Verboten ab | Grund |
---|---|---|
Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) | 25.2.2023 | RoHS |
Ringförmige Leuchtstofflampen | 25.2.2023 | RoHS |
Lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 | 25.8.2023 | RoHS |
Hochvolt-Halogenlampen (G9) | 1.9.2023 | Ökodesign-Richtlinie |
Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35) | 1.9.2023 | Ökodesign-Richtlinie |
Für alle nicht mehr erlaubten Lampen gibt es eine breite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln!
Stefan Gasser
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Jetzt für den Newsletter anmeldenWer die Umstellung als Chance betrachtet, die Energieeffizienz und gleichzeitig den Komfort zu optimieren, kann sich mit einer Lichtberatung professionell unterstützen lassen. Für den Ersatz einzelner Lampen braucht es aber nicht zwingend ein Lichtkonzept und einiges kann man selber machen.
Die erste Möglichkeit, die Konsumentinnen und Konsumenten haben, ist der Ersatz des Leuchtmittels. Sie nehmen die Leuchtstofflampe aus der Fassung und ersetzen sie durch eine in Länge und Durchmesser passende LED-Röhre. Dieser Ersatz ist kostengünstig und mit geringem Aufwand zu realisieren.
Sind keine Anpassungen an der Elektrotechnik erforderlich und wirkt sich die veränderte Lichtverteilung nicht negativ aus, dann ist der Leuchtmittel-Ersatz die schnellste und wirtschaftlichste Lösung.
Die LED-Röhre ist zwar meist die günstigste, aber nicht unbedingt die sinnvollste Variante. Es ist wie mit andern Technologien im Übergang: Die ersten Autos waren Kutschen mit eingebautem Motor, die ersten Computer sahen aus wie Schreibmaschinen mit Monitor.
Stefan Gasser
Die zweite Möglichkeit ist, nicht nur das Leuchtmittel, sondern die komplette Leuchte zu ersetzen. Weil Sie mit diesem 1:1-Ersatz alles erneuern, können Sie von zusätzlichen Vorteilen profitieren.
Ein 1:1-Ersatz der Leuchte durch Fachleute ist natürlich mit höheren Kosten verbunden. Oft können jedoch bestehenden Montagepunkte, Einbauöffnungen und Leitungsauslässe der bisherigen Beleuchtung genutzt werden. Der Leuchten-Austausch ist in der Regel in wenigen Stunden erledigt. Dann haben Sie neuste Technologien im Einsatz und Sie profitieren von einer verbesserten Lichtqualität.
Förderprogramme für Unternehmen, die umfangreiche Ersatzmassnahmen planen, sind auf www.energiefranken.ch zu finden.
Die dritte Möglichkeit, die ökologisch oft die beste wäre, wird gerne vergessen. Gerade bei wertvollen Designerleuchten kann es sich lohnen, die «Innereien» zu ersetzen, während das Gehäuse und der Reflektor nach dem Umbau weiter genutzt werden. Preislich dürfte diese Variante nahe an einem Neukauf liegen. Doch lassen sich so Ressourcen und die Umwelt schonen und ein liebgewonnener Einrichtungsbestandteil bleibt erhalten.
Kontaktieren Sie für diesen Service Ihr Fachgeschäft oder den Leuchtenhersteller. Einige Leuchten-Lieferanten bieten Umrüstsätze an oder bauen beispielsweise ihre Stehleuchte in ihren Werkstätten für Sie um. Falls Sie nichts finden, fragen Sie noch in einem Repair-Café in der Nähe nach.
Wir bei der Schweizer Lichtgesellschaft haben schon sehr kreative Lösungen angetroffen. So wurden zum Beispiel in einer Turnhalle die bestehenden Deckenleuchten mit dem standardisierten Raster weiter genutzt und die neuen LED-Leuchtmittel mittels Magneten in die bestehenden Fassungen montiert. Eine sehr nachhaltige und effiziente Lösung!
Ja, für gewisse Speziallampen gibt es heute noch keine LED-Alternative. Zum Beispiel bei radiologisch-medizinischen Einrichtungen, Notfall- oder Militäreinrichtungen. Daher sind einige Leuchtmittel weiterhin erlaubt und erhältlich.
Ferner sind die Halogenstablampen R7s mit kleiner Leistung (bis 2200 lm bzw. 120 Watt) weiterhin erlaubt.
In allen anderen Fällen profitieren die Konsumenten von den vielen Vorteilen einer LED-Beleuchtung. Handeln Sie deshalb jetzt, und ersetzen Sie Ihre alten Leuchtmittel durch LED-Lampen, nicht nur der Umwelt zuliebe: Sie reduzieren sofort den Stromverbrauch und laufen nicht Gefahr, im Falle eines Ausfalls ohne Ersatz dazustehen.
Titelfoto
Thomas Elmiger
EKZ blue
Dipl. El.-Ing. ETH/SIA, Inhaber und Geschäftsführer elight GmbH – Präsident der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E. – Programmleiter energylight bei der Schweizer Licht Gesellschaft SLG
Kommentare: Was denken Sie?
Stefan B.
Vor 3 Jahren
Wird auf dem Doppel-Foto nicht das Vorschaltgerät mit dem Starter verwechselt?
Thomas Elmiger
Vor 3 Jahren
Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Bildlegende korrigiert.
Mas
Vor 3 Jahren
Hoffe, dass die Versprechen über die Langlebigkeit der neuen Leuchtmittel nicht wieder neben der Realität liegen. Meine Ersatzlampen die die herkömmlichen Birnen ersetzten, lebten nicht 5x länger, sondern 3x kürzer!
Dominik
Vor 2 Jahren
Danke – ich habe die genau gleichen Erfahrungen gemacht
Bruno Rütsche
Vor 2 Jahren
Leider scheint es so zu sein. Bei mir 20% Frühausfälle bei renommierten Marken (Osram, Philips,..) 50% bei Noname China Schrott. Alle unter 1000 Std. Betriebszeit. 50’000 Betriebsstunden? Seufz.
Walter
Vor 2 Jahren
Dies ist eben der Fall. Habe ca. 80 Einbau-Niedervolt-Halogenleuchten im Haus. Habe 20 Jahre keine einzige ersetzen müssen. Letztes Jahr habe ich alle durch Marken-Retrofit-LED ersetzt. Bis jetzt habe ich schon 4 ersetzen müssen.
Heinrich Müller
Vor 3 Jahren
Guter Bericht. Was vielen motivierten Leuten helfen würde, wären möglichst gute Anleitungen, wie man selber Beleuchtungen umrüsten kann und wo man die entsprechenden Leuchtmittel beziehen kann. Dazu Beispiele: Wo kann ich 12V G4 LED Leuchtmittel für die Küche finden, die nur etwa 7mm Durchmesser haben? Muss ich dann den Trafo auch ersetzen? Was ist mit 230V Halogen Deckenleuchten, die an einem Dimmer hängen? Muss ich da den Dimmer auch ersetzen? Wie macht man das? Wie geht der Ersatz der Leuchtstoffröhre im Spiegelschrank des Bades, etc.? Bebilderte Ausführungsbeispiele, die auch die Gefahren beim Umgang mit Elektroinstallationen berücksichtigen, wären eine grosse Hilfe.
Peter R
Vor 2 Jahren
Genau!
Dominik
Vor 2 Jahren
Wenn schon ein technischer Artikel, dann bitte auch korrekte Bezeichnungen. In den FL Armaturen hat es keinen Transformator sondern eine Spule (Für die Strombegrenzung und auch die Zündung der LF Röhre)
Energie-Experten
Vor 2 Jahren
Besten Dank für den Hinweis, wir haben die Formulierung nun angepasst.
Jörg Trachsel
Vor 2 Jahren
Ich wohne in einer Mietwohnung einer Wohnbaugenossenschaft und habe in der Küche über dem Abwasch noch eine Leuchtstoffröhre. Womit ersetze ich die, wenn sie einmal kaputt geht und keine Leuchtstoffröhren mehr erhältlich sind? Bleibt es dann einfach dunkel? Bis jetzt habe ich noch keine LED-Lampen gesehen, welche die Form einer Leuchtstoffröhre haben. Etwas anderes passt nicht in die Halterung rein.
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
Für die allermeisten Leuchten gibt es heute Ersatzprodukte mit LED-Technik – auch in Röhrenform. Diverse Online-Shops, aber auch der Lampen-Fachhandel, Baumärkte sowie Elektroinstallateure führen solche LED-Röhren. Sollte es doch kein passendes Produkt geben, kontaktieren Sie am besten die Vermieterschaft oder die Verwaltung, um gemeinsam eine Lösung für den Ersatz der ganzen Leuchte zu finden.
Peter Riesen
Vor 2 Jahren
«Ferner sind die Halogenstablampen R7s mit kleiner Leistung (bis 2200 lm bzw. 120 Watt) weiterhin erlaubt.»
Das ist der erste, sachliche Hinweise den ich nach langer Suche im Web finde.
Verkauf verboten!? Gut habe ich noch «gehamstert». Ich habe gegen die 10 Lampen im Haus, welche diese R7s benötigen – nein, nicht Baulampen oder Aussenleuchten oder dergleichen, sondern stilvolle und nicht gerade billige Leuchten. Ich bin wohl nicht der einzige.
Ich wäre sehr daran interessiert, diese Wärmequellen und Stromfresser zu ersetzen, aber ich finde nirgends Hinweise geschweige denn Bezugsquellen von LED Leuchtmitteln, die in diese Fassungen passen und auch dimmbar sind. Dafür kriege ich jeden Monat eine Darlegung meiner Energiebilanz gegenüber «vergleichbaren» Bezügern.
Kurt S.
Vor 2 Jahren
Habe vor 3 Jahren im Bad-Spiegelschrank LED «Röhren» Typ T8-450-7W-NW eingebaut, Ersatz bis dato nicht nötig. Damals waren diese «Röhren» noch nicht weit verbreitet – eine Bezugsquelle lag nicht gerade um die Ecke. Mit den neuen Bestimmungen wird sich dies jedoch zwangsläufig ändern…
Hansueli H
Vor 2 Jahren
Ich habe schon konventionelle FL-Lampen durch LED-Lampen in Röhrenform ersetzt, habe jedoch festgestellt, dass der Lichtstrom der LED-Lampen nur gut die Hälfte der vergleichbaren FL-Lampen beträgt. Ist es technisch nicht möglich lichtstärkere LED-Röhren herzustellen (ev. wegen Erwärmung)?
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
Da das Licht bei LED vorwiegend in eine Richtung abgestrahlt wird und nicht noch rundherum «verloren geht», spielt der Unterschied bei vielen Anwendungen wohl gar nicht so eine grosse Rolle – zum Beispiel bei uns an der Kellerdecke. In anderen Fällen kann ein neues Beleuchtungskonzept die bessere Lösung sein.
Hans Kammermann
Vor 2 Jahren
Ich weiss nicht was das für „Fachidioten“ sind die solche Entscheidungen treffen. Quecksilber wird weiter existieren. Stellen Sie sich die schönen Kronleuchter vor mit den ehemaligen Glühlampen und den heutigen unästhetisch gelben Leuchtfäden oder den tollen Halogenlampen. Ein Graus. Auch, wenn Sie von Vorräten abraten. Meine Reserve an Glühbirnen reicht noch für 2 Generationen. Früher wusste man was 40, 60, 75 oder 100 Watt war. Die heutige Bezeichnung ist für Akademiker. Das gleiche gilt auch für die Farbenherstellung. Ich male auf Porzellan. Die leichtesten Farben enthalten Bleiversbindungen. Brüssel möchte der Manufaktur diese Farbrezepte verbieten. Noch nicht ist es soweit. Es sind Rohmaterialen die zu unserer Welt gehören und ihre Berechtigung haben. Es wäre an der Zeit, wenn sich die Stromlobby auch dafür einsetzen würde und nicht nur für den Stromhandel.
Michael Zufelde
Vor 2 Jahren
Für mich ist das Doppelbild immer noch ein elektronischer Starter ohne Einschaltverzögerung. Das rechte Bild gehört links und das rechte Bild müsste dann den den einzusetzenden Adapterersatz zeigen.
Zum anderen steht in dieser Werbung ( z.Z bei T-Online eingestellt ohne das man sie öffnen kann) verdammt viel Mist. Ich habe bei all meinen Neonleuchten (Küche und Keller) die alten Röhren durch LED Röhren von «Norma» ersetzt. Das Stück 1,50 m für unter 8,00 € inkl. einen Adapter für den alten Starter.
So wird es gemacht und dauert keine 5 Minuten. Sicherung ausschalten. Beide Kabel vom Vorschaltgerät entfernen und mit einer Wagoklemme (Durchgangsverbinder – das Stück 25 Cent) wieder zusammenfügen. Alten Starter rausdrehen und dafür den Adapter einsetzen. LED Röhre einsetzen Sicherung wieder einschalten und es wurde Licht.
Hier will man komplett neue Lampen verkaufen. Auf der einen Seite klimafreundlich weil stromsparend aber auf der anderen Seite Berge von Elektroschrott in kauf nehmen um seine privaten Taschen zu füllen. Passt so nicht zusammen. So etwas ist scheinheilig.
S.L.
Vor 1 Jahr
Wir von der Elektro Abteilung entsorgen diese alten Lampen und ersetzten sie gegen LED Lampen. Aber einige Chef vom Einkauf wollen sich noch etwas dazu verdienen und verkaufen die alten PL Ständerlampen intern im Portal.
Machen die sich strafbar, hmm? Denn seit 09.2023 ist es doch offiziell verboten PL Lampen zu verkaufen…
Liebe Grüsse S.L
Thomas Elmiger
Vor 1 Jahr
Unseres Wissens ist das «Inverkehrbringen» von Halogenlampen verboten, das heisst die Herstellung oder der Import. Was bereits gekauft wurde, darf weiter verwendet und somit auch als Occasion verkauft werden. Auch auf Online-Marktplätzen sind solche Lampen noch zu finden. Sich heute noch so einen Stromfresser anzuschaffen, ist aber sicher nicht ratsam. Es ist zu hoffen, dass solche Aktivitäten mangels Kundschaft sich nicht mehr lohnen. (Dies ist kein juristischer Rat, wir sind Energie-Experten.)